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Koordination

Die AB-ND koordiniert gemäss Art. 78 Abs. 2 NDG ihre Tätigkeit mit den parlamentarischen Aufsichtsstellen sowie mit anderen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Kantone.

Nationale Kontakte

Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel)

Die GPDel lud die AB-ND zu einer Anhörung ein. Dabei wurden unter anderem folgende Themen besprochen: die Praxis der AB-ND zu Empfehlungen und deren Monitoring, die NDG-Revision und der Prüfplan 2025.

Bundesverwaltungsgericht (BVGer)

Im Berichtsjahr trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des BVGer und der AB-ND zu zwei Sitzungen. An diesen Sitzungen wurden die Praxis des Gerichts zu GeBM und zu Kabelaufklärungsanträgen diskutiert sowie aktuelle Prüfungen und der Prüfplan 2024 der AB-ND vorgestellt. Zudem wurde der Einbezug der AB-ND in das Genehmigungsverfahren geklärt, und einzelne Punkte der Revision des NDG wurden besprochen. Es zeigte sich, dass sich die Praxis des BVGer bei technischen Problemstellungen bewährt hat. Es treten kaum noch Probleme auf. Im Zusammenhang mit der NDG-Revision stellte die Leiterin der AB-ND ihren jüngsten Vorschlag vor, den Jahresbericht des BVGer der AB-ND im Sinne eines Querchecks zuzustellen. Für das BVGer war dieser Antrag nachvollziehbar.

Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)

Die AB-ND koordiniert ihre Aufsichtstätigkeit mit anderen Kontrollinstanzen, insbesondere mit der EFK.

In diesem Rahmen und infolge der Beurteilung der Dienstleistungsverträge zwischen dem NDB und privaten Anbieterinnen und Anbietern durch die EFK wurde eine gezielte Koordination aufgebaut. Die AB-ND führte eine Prüfung bezüglich der Zusammenarbeit des NDB mit Privaten durch (23-10). Diese konzentrierte sich hauptsächlich auf den klandestinen Bereich, der nicht durch die üblichen Dienstleistungsverträge geregelt ist. Die Prüfung 23-10 ermöglichte es allerdings, die nicht legendierten Verträge und die Umsetzung der Empfehlung der EFK zu überprüfen. Es wurden keine wesentlichen Probleme bei der Verwaltung der Dienstleistungsverträge festgestellt. Die AB-ND teilte der EFK die relevanten Punkte ihres Berichts zur Kenntnisnahme und Weiterverfolgung mit.

Angesichts der umfassenden Transformation, die der NDB derzeit durchläuft, intensivierte die AB-ND ihren Austausch mit der EFK. Dies zeigt sich im Teilen von Erkenntnissen aus den Prüfungen und in der Optimierung von Ressourcen durch die Vermeidung von doppelten Prüfungen.

Diese verstärkte Koordination zeugt vom Willen beider Aufsichtsbehörden, eine umfassende und effiziente Aufsicht über den NDB zu gewährleisten. Sie trägt dazu bei, die Einhaltung der Empfehlungen zu prüfen und die Transformation des NDB genauestens zu verfolgen.

Unabhängige Kontrollinstanz über die Funk- und Kabelaufklärung (UKI)

Im Berichtsjahr fand ein Treffen zwischen dem Präsidenten der UKI und der Leiterin der AB-ND statt. Besprochen wurden der Austausch mit dem BVGer und ein mögliches Treffen der UKI mit einer ausländischen Aufsichtsbehörde über die Kabelaufklärung.

Im Zuge der im Entwurf zur Revision des NDG geplanten Übertragung der Aufgaben der UKI an die AB-ND nahm auch 2024 ein Vertreter der AB-ND an allen fünf Sitzungen der UKI teil. Zweck der Teilnahme war es, Informationen zu den Prüfmethoden der UKI zu sammeln und den Know-how-Transfer sicherzustellen.

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

Im Jahr 2024 fand eine Koordinationssitzung zwischen der AB-ND und dem EDÖB statt. Die AB-ND informierte den EDÖB über die wichtigsten Ergebnisse ihrer abgeschlossenen Prüfungen. Der EDÖB wurde ausserdem über die laufenden und geplanten Prüfungen informiert, soweit sie sich auf Datenbearbeitungen beziehen. Der Austausch betraf auch die Umsetzung des Auskunftsrechts nach dem NDG.

Besuche der AB-ND in den Kantonen

Nach Inkrafttreten des NDG führte die AB-ND eine Umfrage bei den kantonalen Dienstaufsichtsorganen (KDAO) über die KND durch und es wurde eine erste Konferenz mit ihnen organisiert, um die Ergebnisse zu diskutieren. Die Kantone nahmen zahlreich daran teil (vgl. Tätigkeitsbericht AB-ND 2018). Im August 2021 organisierte die AB-ND eine zweite Konferenz zur Weiterbildung, Vernetzung und zum Erfahrungsaustausch. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war geringer, dafür wurden spezifische Themen vertieft diskutiert (vgl. Tätigkeitsbericht AB-ND 2021).

Im Sommer 2024 begann die AB-ND mit Besuchen in den Kantonen. Dieser Zyklus dauert bis im Frühsommer 2025. Gesprächspartnerinnen bzw. -partner sind die Leitenden der KND, allenfalls Sachbearbeitende der KND sowie die jeweiligen KDAO. Letztere weisen nach wie vor eine föderale Vielfalt an Formen auf.

Vorgesehen sind folgende Gesprächsthemen:

  • Feedback zur ersten Runde der KND-Prüfungen durch die AB-ND;
  • aktuelle nachrichtendienstliche Themen von Interesse für die KND/KDAO;
  • Koordination: allfällige Doppelspurigkeit der verschiedenen Aufsichten (NDB, AB-ND, KDAO und anderer), allfälliger Aufsichtsbedarf, allfällige offene Fragen seitens der KDAO; und
  • Zusammenwirken von KND und KDAO.

Bislang begrüssten die Kantone die Besuche, und die Gespräche waren nützlich und wertvoll. Die AB-ND wird nach Abschluss der Besuche einen Bericht erstellen und auffällige Punkte mit dem NDB vertiefen.

Weitere Treffen
  • Chef der Armee
  • Generalsekretär des VBS
  • Stv. Generalsekretär des VBS
  • Direktor des NDB
  • Chef Kommando OP
  • Chef des MND
  • Chef des CEA
  • Leiter Interne Revision des VBS
  • Bundesanwalt
  • Präsidentin der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)
  • Direktor der EFK
  • Mandatsleiter der EFK
  • nachrichtendienstliche Beraterin des VBS
  • Mitglieder der UKI
Bürgerinnen und Bürger

Die AB-ND erhielt im Jahr 2024 Anfragen von 16 Bürgerinnen und Bürgern.

Internationale Kontakte

Zu Aufsichtsmethoden, -prozessen und -erfahrungen kann sich die AB-ND mit Aufsichtsbehörden anderer Länder im selben Tätigkeitsbereich austauschen. Dies erweist sich als konstanter Mehrwert für die Prüfungstätigkeiten. Im Jahr 2024 haben folgende internationale Treffen stattgefunden:

Intelligence Oversight Working Group (IOWG), Technical Meeting und Staffmeeting vom 10. bis 12. April 2024, Brüssel

Vorgängig zum periodischen Staffmeeting führten die Organisatorinnen und Organisatoren aus Belgien erstmals ein sogenanntes Technical Meeting durch. An dieser neuen Austauschplattform nahmen in erster Linie solche Spezialistinnen und Spezialisten der Aufsichtsbehörden teil, die über ein ausgeprägtes technisches Wissen verfügen. Im Fokus standen Fragen zur KI:

  • Was verstehen die Aufsichtsbehörden unter KI?
  • Ist der Einsatz von KI oder maschinellem Lernen bereits in den geltenden Gesetzen berücksichtigt?
  • Ist diese Technologie in den beaufsichtigten Diensten bereits im Einsatz?
  • Fällt der Einsatz dieser Technologie unter die Aufsichtspflicht der Aufsichtsbehörden?
  • Nutzen die Aufsichtsbehörden selbst diese Technologie aktiv?
  • Wie stellen die Aufsichtsbehörden die Wissenserhaltung und -entwicklung rund um neue Technologien sicher?

Der Austausch unter den Spezialistinnen und Spezialisten erwies sich als sehr bereichernd, weshalb künftig auch die Technical Meetings periodisch stattfinden sollen.

Im Anschluss an das Technical Meeting fand das Staffmeeting mit Vertreterinnen und Vertretern der Aufsichtsbehörden von Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, England, Schweden und der Schweiz statt. Die als Beobachterin eingestufte kanadische Behörde NSIRA war ebenfalls vertreten.

Zu Beginn der Veranstaltung präsentierten die Teilnehmenden verschiedene nachrichtendienstliche Entwicklungen, die in ihren Ländern seit dem letzten Meeting im Jahr 2023 stattgefunden haben. Zu folgenden Themen fanden angeregte Diskussionen statt:

  • Aufsicht über nachrichtendienstliche Ermittlungen gegen Politiker/-innen und gewählte Amtsträger/-innen am Beispiel eines öffentlich bekannten aktuellen Falles in Belgien.
  • Europäische Datenschutzkonvention 108+, die den Schutz und den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten regelt: Jedes Teilnehmerland informierte über seinen Ratifizierungsstatus. Zudem fand ein Austausch darüber statt, welche Auswirkungen diese Konvention auf eine mögliche grenzüberschreitende nachrichtendienstliche Zusammenarbeit (sowohl Dienste als auch Aufsichtsbehörden) haben wird.
  • Die kanadische Aufsichtsbehörde NSIRA präsentierte ihre Risikokontrollmatrix zur Priorisierung von Prüfaufgaben.
IOWG: Technical Meeting und Staffmeeting vom 23. bis 25. Oktober 2024, Stockholm

Im Technical Meeting trugen alle teilnehmenden Aufsichtsbehörden erstmals konkrete Praxisbeispiele aus ihren Ländern vor, die einen Bezug zum Umgang mit grossen Datenmengen hatten. Dabei profitierten die Teilnehmenden von der Erfahrung und dem Fachwissen aus anderen Ländern, und es fanden angeregte Diskussionen statt.

Das Staffmeeting stand nach den Berichten zu den Entwicklungen in den teilnehmenden Ländern ebenfalls im Zeichen des Umgangs mit grossen Datenmengen. Im Gegensatz zum Technical Meeting stand jedoch die nichttechnische Perspektive im Vordergrund. So stellte z. B. jedes teilnehmende Land seine aktuell geltende Rechtslage in Bezug auf die Beaufsichtigung der Bearbeitung von grossen Datenmengen durch die Nachrichtendienste vor.

Dieser internationale Austausch in Stockholm brachte deutlich zum Ausdruck, dass alle Länder mit ähnlichen Themen – darunter Personalaufstockung in den Nachrichtendiensten, erhöhte mediale Transparenz der Dienste sowie Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen – beschäftigt sind.

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